Volle Transparenz bei den Kosten!
Rechtsanwälte rechnen i.d.R. nach dem für sie geltenden Vergütungsgesetz (RVG) ab. Im Einzelfall sind auch Vereinbarungen über die Höhe der anfallenden Gebühren möglich. Die Gebühr für eine Erstberatung ist nach dem Gesetz auf maximal 190,00 EUR begrenzt, wobei der Betrag in der Praxis meist niedriger ausfällt. Was das im Einzelfall für Sie bedeutet und welche Kosten auf Sie zukommen können, besprechen wir gerne verbindlich (und kostenfrei) vorab.
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